Hygiene-Testat
Gastro Zürich-City
Date: 16.01.2012
Hygiene Testat
Sehr geehrtes Mitglied

Beiliegend informieren wir Sie gerne darüber, was Sie tun müssen, um ein Hygiene-Testat zu erhalten. All jenen Betrieben, die bereits ein Testat angefordert und erhalten haben, danken wir für das Engagement und wir sind nach wie vor überzeugt, dass Ihre Gäste dieses Testat entsprechend zu würdigen wissen.
Anforderung:
Bei den letzten zwei Kontrollen wird die Gesamtzahl von maximal (neu) 12 Punkten (alt:10) bei allen vier Beurteilungskriterien der Gefahrenermittlung nicht überschritten und bei keinem Kriterium die Punktzahl 4 erreicht wird.
Wurden anstelle einer Inspektion nur Proben erhoben, so darf bei 2/3 der Proben die Gesamtkeimzahl (AMK) nicht überschritten und die restlichen Parameter müssen eingehalten sein.
Wir fordern Sie nochmals auf, ein Testat mit den nötigen Unterlagen zu bestellen.
Wie anfordern?
Ihrem Verband die zwei letzten Kontrollberichte, resp. die Untersuchungsbefunde der Probener-hebungen zu senden. Wenn nicht mehr vorhanden, beim Lebensmittelinspektorat der Stadt Zürich anfordern. Ab 2010 regelmässige Zustellung des Kontrollberichtes nach erfolgter Lebensmittel-kontrolle.
Wie lange gültig?
Maximal 24 Monate beginnend vier Wochen nach der letzten erfolgten Kontrolle.
Publikation
In einem A4-Plexiglas (wird von Ihrem Verband zur Verfügung gestellt) für eine publikumswirksame Veröffentlichung (im Restaurant, am Buffet gut sichtbar!).
Wir alle können Sie nur auffordern, machen Sie mit. Die Veröffentlichung des Testats kann Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Sollten Sie die Bedingungen noch nicht erfüllen, soll diese Promotion für Sie Ansporn sein, so bald als möglich ebenfalls zu den ausgezeichneten Betrieben zu gehören.
Freundliche Grüsse
Gastro Zürich-City