Gastro Zürich-City

Alkoholauschankverbot bei Fussballspielen

Date: 21.02.2012

Alkoholauschankverbot bei Fussballspielen





GASTRO ZÜRICH -CITY

Gastgewerbeverband der Bezirke Zürich und Dietikon

 

Blumenfeldstrasse 22     Postfach     8046 Zürich     Telefon 044 377 55 99      Fax 044 377 56 67
Internet www.gastro-zuerich-city.ch                                        e-mail: info@gastro-zuerich-city.ch

An die von Alkoholausschank-Restriktionen betroffenen Wirte und Hoteliers

Zürich, 6. Februar 2012

Alkoholausschank-Restriktionen an Fussballspielen

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Polizeivorstand der Stadt Zürich hat mit Verfügung vom 20.1.2012 Alkoholausschank-Restriktionen während dem Fussballspiel vom 12.2.2012 angeordnet. Unabhängig davon wurden ebensolche Restriktionen bei Fussballspielen in naher Zukunft angekündigt.

Gastro Zürich-City erachtet diese Einschränkungen als willkürlich und unverhältnismässig. Wir werden uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Zudem fordern wir Sie auf, das Verbot über den Ausschank von Bier über die Gasse einzuhalten, die übrigen Gebote im Restaurantbereich nicht zu beachten resp. sich einfach darüber hinwegzusetzen und bei einer allfälligen Busse sich unverzüglich an Gastro Zürich-City zu wenden. Wir werden die Busse bezahlen und Ihnen wo nötig Rechtsbeistand zukommen lassen. Im Falle eines dro­henden Patententzuges werden wir die Sache ebenfalls mit Ihnen erörtern. Bitte lesen Sie hiezu auch die beiliegende Medienmitteilung sowie das Schreiben an Herrn Stadtrat Leupi.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Unterzeichnenden (Tel 079 358 09 71).

Freundliche Grüsse Gastro Zürich-City

Dr. arl E. Schroeder Sekretär
 


 

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MEDIENMITTEILUNG

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Mehr Augenmass bei Alkoholausschank-Restriktionen an Fussball­spielen

Mit Empörung haben die Vorstandsmitglieder von Gastro Zürich-City von den vom Vorsteher des Polizeidepartementes der Stadt Zürich angeordneten Restriktionen von Alkoholaus­schank vom 12. Februar 2012 Kenntnis genommen. Nachdem sich Gastro Zürich-City schon in der Vergangenheit wiederholt gegen solch amtlich verfügten Willkürschläge gegen das Gastgewerbe ausgesprochen hat, ja solche gar auf rechtlichem Weg erfolgreich beseitigen konnte, wird gegen die jüngste Unbotmässigkeit gegen das Gastgewerbe wie folgt Stellung genommen:

1. Die betroffenen Wirte werden vom Vorstand von Gastro Zürich-City explizit aufgefor­dert, die angeordneten Einschränkungen insofern nicht einzuhalten resp. nicht zu be­achten, als dass im jeweiligen Restaurationsbereich in gewohntem Ausmass Alkohol ohne Bewilligung und/oder Meldung an die Polizei verkauft werden soll. Vom Alkoholverkauf über die Gasse jedoch wird den Gastronomen empfohlen, abzusehen.

2. Allfällige Bussen aufgrund der Verfügung vom 20. Januar 2012 — mit Ausnahme sol­cher wegen Verstosses des Alkoholverkaufs über die Gasse — werden von den Ver­bänden den betroffenen Gastronomen zurückerstattet. Zudem wird den Wirten recht­liche Unterstützung vom Verband zugesagt. Bei allfälligem Patententzug wird den Wirten unentgeltlich eine rechtliche Beratung zur Lösung ihres Problems offeriert.

3. Gastro Zürich-City ist dezidiert der Auffassung, dass die zeitliche und räumliche Verbotsanordnung sowie deren Art und Weise zur Lösung des Problems völlig unver­hältnismässig sind. Die Gastronomen sind nicht bereit, die Auswüchse einer kleinen gesellschaftlichen Minderheit zu tragen, nur weil die Polizei und die Politik nicht wil­lens sind, mit Entschiedenheit und Konsequenz das Problem ein für alle Mal abzustel­len.

4. Gastro Zürich-City lanciert die Erhebung einer Einsprache gegen die Verfügung des Polizei Vorstehers mit dem Ziel, die rechtliche Zulässigkeit von solch willkürlichen und unverhältnismäßigen Anordnungen zu überprüfen.

5. Gastro Zürich-City wird den Vorsteher des Polizeidepartementes auffordern, im Ge­spräch mit betroffenen Gastronomen und dem Verband am runden Tisch eine Lö­sung im Einvernehmen aller Parteien zu erarbeiten.


Zürich, 6. Februar 2012
Gastro Zürich-City

PS: Fragen beantwortet der Präsident von Gastro Zürich-City,
Herr Ernst Bachmann
Tel.:  044 482 11 45
Mob.:079 664 93 18


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Alkoholausschank Restriktionen

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