GASTRO ZÜRICH -CITY
Gastgewerbeverband der Bezirke Zürich und Dietikon
Blumenfeldstrasse 22 Postfach 8046 Zürich Telefon 044 377 55 99 Fax 044 377 56 67
Internet www.gastro-zuerich-city.ch e-mail: info@gastro-zuerich-city.ch
An die von Alkoholausschank-Restriktionen betroffenen Wirte und Hoteliers
Zürich, 6. Februar 2012
Alkoholausschank-Restriktionen an Fussballspielen
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Polizeivorstand der Stadt Zürich hat mit Verfügung vom 20.1.2012 Alkoholausschank-Restriktionen während dem Fussballspiel vom 12.2.2012 angeordnet. Unabhängig davon wurden ebensolche Restriktionen bei Fussballspielen in naher Zukunft angekündigt.
Gastro Zürich-City erachtet diese Einschränkungen als willkürlich und unverhältnismässig. Wir werden uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Zudem fordern wir Sie auf, das Verbot über den Ausschank von Bier über die Gasse einzuhalten, die übrigen Gebote im Restaurantbereich nicht zu beachten resp. sich einfach darüber hinwegzusetzen und bei einer allfälligen Busse sich unverzüglich an Gastro Zürich-City zu wenden. Wir werden die Busse bezahlen und Ihnen wo nötig Rechtsbeistand zukommen lassen. Im Falle eines drohenden Patententzuges werden wir die Sache ebenfalls mit Ihnen erörtern. Bitte lesen Sie hiezu auch die beiliegende Medienmitteilung sowie das Schreiben an Herrn Stadtrat Leupi.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Unterzeichnenden (Tel 079 358 09 71).
Freundliche Grüsse Gastro Zürich-City
Dr. arl E. Schroeder Sekretär
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MEDIENMITTEILUNG
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Mehr Augenmass bei Alkoholausschank-Restriktionen an Fussballspielen
Mit Empörung haben die Vorstandsmitglieder von Gastro Zürich-City von den vom Vorsteher des Polizeidepartementes der Stadt Zürich angeordneten Restriktionen von Alkoholausschank vom 12. Februar 2012 Kenntnis genommen. Nachdem sich Gastro Zürich-City schon in der Vergangenheit wiederholt gegen solch amtlich verfügten Willkürschläge gegen das Gastgewerbe ausgesprochen hat, ja solche gar auf rechtlichem Weg erfolgreich beseitigen konnte, wird gegen die jüngste Unbotmässigkeit gegen das Gastgewerbe wie folgt Stellung genommen:
1. Die betroffenen Wirte werden vom Vorstand von Gastro Zürich-City explizit aufgefordert, die angeordneten Einschränkungen insofern nicht einzuhalten resp. nicht zu beachten, als dass im jeweiligen Restaurationsbereich in gewohntem Ausmass Alkohol ohne Bewilligung und/oder Meldung an die Polizei verkauft werden soll. Vom Alkoholverkauf über die Gasse jedoch wird den Gastronomen empfohlen, abzusehen.Zürich, 6. Februar 2012
Gastro Zürich-City
PS: Fragen beantwortet der Präsident von Gastro Zürich-City,
Herr Ernst Bachmann
Tel.: 044 482 11 45
Mob.:079 664 93 18